Ziehen Sie Bilanz: Unternehmer müssen aufgrund steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Vorschriften einen Jahresabschluss erstellen. Da nicht für alle Unternehmen die gleichen Verpflichtungen bestehen, stellen wir hier gezielt auf die Bedürfnisse des Einzelfalles ab. So genügt z.B. bei Kleinkaufleuten die Erstellung einer einfachen Einnahmen-/Überschussrechnung.

In den meisten Fällen ist jedoch eine Bilanz aufzustellen. Auch hier ist der Umfang der Bilanz zum einen abhängig von den steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften, zum anderen von den Vorstellungen des Unternehmers über die Aussagekraft der Bilanz. Großen Wert legen wir dabei auf eine mit Ihnen besprochene Bilanzpolitik, die je nach Adressat der Bilanz – Finanzamt oder Bank – individuell abgestimmt wird.

Weiterhin fertigen wir für Sie neben dem Anhang gerne auch umfang- reiche und aussagekräftige Bilanzberichte mit Bilanzanalysen.

Wenn Sie Interesse hieran haben, setzen Sie sich mit uns in Verbin- dung, wir stellen Ihnen gerne eine Musterauswertung zur Verfügung.

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