Steuerlich ist hier zu unterscheiden, ob Sie das Haus- oder Wohnungseigentum für eigene Wohnzwecke nutzen oder ob Sie es vermietet haben.

Eigennutzung:
Nutzen Sie zu eigenen Wohnzwecken, können Sie trotzdem die Lohnkosten aus privaten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Weitere Kosten wie Schuldzinsen, Versicherungen und Grundsteuer etc. bleiben jedoch unberücksichtigt.

Vermietung:
Bei Vermietung werden die Mieteinnahmen als Einnahme versteuert. Im Gegenzug können die Kosten in Abzug gebracht werden.

Fragen:
Welche Kosten können abgezogen werden? Wie ermittelt sich die Abschreibung? Können sämtliche Schuldzinsen abgezogen werden? Größere Instandhaltungen: Können diese auf einmal berücksichtigt werden, müssen die Aufwendungen verteilt werden oder erhöhen sie lediglich die Abschreibungsbemessungsgrundlage? Wie erfolgt die Aufteilung wenn lediglich Teile vermietet werden und die übrige Fläche selbst oder gewerblich genutzt wird?

Bei der Klärung dieser und weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch permanente Fortbildung sind wir stets mit allen aktuellen Rechtsänderungen vertraut und können die für Sie
günstigste Lösung erarbeiten.

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