Aufgrund zahlreicher Veröffentlichungen in den Medien sind viele Rentner verunsichert, ob sie aufgrund ihrer Renteneinkünfte und ggf. weiterer Einkünfte Einkommensteuer zu zahlen haben und eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung, wenn der Gesamtbetrag
der Einkünfte bei Ledigen 7.664 Euro, bei Eheleuten 15.329 Euro übersteigt.

Stellt sich die Frage:
  • Wie ermittelt sich dieser Gesamtbetrag der Einkünfte?
  • Wie viel von meiner Rente muss ich versteuern?
  • Wie können Arztkosten und Aufwendungen für Heilmittel und Medikamente in Abzug gebracht werden?
  • Wie werden Aufwendungen für Pflege und ggf. Heimunterbringung steuerlich berücksichtigt?

Ob letztendlich eine Steuerpflicht besteht, ist von vielen Faktoren abhängig.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, die o.g. Fragen zu klären und festzustellen, ob es in Ihrem Fall zu einer Steuerpflicht kommt oder nicht. Wenn ja, analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre persönlichen Verhältnisse und stellen fest, welche Kosten steuerlich abgesetzt werden können.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es für ältere Menschen oftmals sehr schwierig ist, die für die Steuererklärung relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Aus diesem Grund sind wir auch gerne bereit, Sie Zuhause zu besuchen um Ihnen hierbei behilflich zu sein.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne und erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihre Steuererklärung unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden Steuersparmöglichkeiten.

Kontakt!

Sie haben eine Frage zu unseren Leistung?
Sie möchten ein unverbindliches Angebot
für Ihren konkreten Fall erstellen lassen?
Sehr gerne sind wir für Sie da.